Förderzulagen

Das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) regelt die Förderzulage Ihrer Photovoltaik-Anlage. Es gilt der betriebsbereite Zeitpunkt zur Sicherung des aktuellen Vergütungssatzes für die nächsten 20 Jahre. Das angefangene Jahr wird als 21stes Jahr sondervergütet.